Post by stefanPost by Peter MayerPost by wolfgang schWenn du in irgendeines der roten/orangen Gebiete fährst, wirst du bei
der Rückkehr vom unserem Staat zusätzlich zu den Reisekosten um mehrere
hundert Euro erleichtert,
Das ist falsch. Der Bund trägt die Kosten.
Du lügst...
Post by Peter MayerAußerdem ist die Angabe mehrere Hundert Euro falsch.
Was denn nun? Ist das grundsätzlich falsch, oder stimmt nur der Betrag
nicht? Nach meinen Infos sind es ca. 70,- € je Test. Und das zahlt man
selbst es sei denn, man fällt unter irgendeine Sonderregelung.
Post by Peter MayerPost by wolfgang schund uU zwangsweise in bis zu 2 Wochen
Hausarrest auf eigene Kosten geschickt, der polizeilich überwacht und
dessen Unterlaufen mit hohen Geldbußen bewehrt ist.
Du darfst halt nicht andere Leute gefährden, auch dann nicht, wenn
Dir Leben und Gesundheit anderer Menschen am Arsch vorbei gehen.
Übrigens, das steht auch in unserer Verfassung. Aber wo gibt es denn
eine polizeiliche Überwachung der Quarantäne? Belege?
Wer nicht krank ist, gefährdet niemanden.
Das ist hier falsch, denn Coronaifizierte werden bereits ansteckend,
bevor sie Krankheitssymptome entwickeln und eine alleinige Infektion
ohne Krankheitssymptome gilt noch nicht als Krankheit.
Also: wenn du selber coronaifiziert bist, kannst du auch für andere
ansteckend sein und zwar unabhängig davon, ob du bereits selber krank
bist, oder überhaupt Krankheitssymptome entwickelt hast oder noch
entwickeln wirst. Und falls du es noch nicht bist, etwa ganz kurz
nach deiner Ansteckung, wirst du es bald werden, noch ehe du selber
dich krank fühlst.
Post by stefanWer jemanden einsperrt ohne belegen zu können, dass der Betreffende
tatsächlich krank ist bzw. infektiös ist, begeht Freiheitsberaubung.
"Im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird der Maßnahme der Quarantäne
wesentliche Bedeutung beigemessen, die in § 30 IfSG ihre
Ermächtigungsgrundlage findet. Hierunter wird eine Situation
verstanden, in der die zuständigen Landesgesundheitsbehörden anordnen,
dass Personen, die an einer Krankheit mit hoher Infektionsgefahr
erkrankt sind, in einem Krankenhaus oder einer sonstigen, hierzu
geeigneten Einrichtung abgesondert werden (vgl. § 30 Abs. 1 IfSG).
Kommt der Betroffene einer Anordnung nicht nach oder ist nach seinem
bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er einer Anordnung nicht
ausreichend Folge leisten wird, so kann er zwangsweise untergebracht
werden, § 30 Abs. 2 IfSG.
Die Quarantäne ist als besondere Sicherungsmaßnahme nach § 30 IfSG
gerechtfertigt und stellt grds. keine rechtswidrige Handlung
(Freiheitsberaubung, Nötigung) dar. Begibt sich ein Erkrankter
freiwillig in Quarantäne, ist die Absonderung von der Umwelt bereits
nach allgemeinen Grundsätzen gerechtfertigt.
Wird eine Quarantäne gegen den Willen des Betroffenen angeordnet,
liegt auch in diesen Fällen mit der Durchsetzung der Quarantäne keine
Freiheitsberaubung im Sinne des §§ 239 Abs. 1 StGB vor, da in der
Regel das öffentliche Interesse an einem effektiven Infektionsschutz
die Freiheit des Einzelnen überwiegt. Da in der Anordnung der
Quarantäne eine nicht unwesentliche Einschränkung des Grundrechts der
Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) liegt, ist
auch diese Maßnahme immer unter dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu
betrachten. Grundsätzlich steht Behörden dabei vor dem Hintergrund der
Infektionsprävention ein Einschätzungsermessen zu. Erst wo dieses
überschritten ist, kann eine ergriffene Sicherungsmaßnahme als
rechtswidrig anzusehen sein. Denkbar wäre dies beispielsweise in einer
Situation, in der ohne medizinische Indikation eine Quarantäne in
einer öffentlichen Anstalt angeordnet wird, wenn gleichzeitig eine
Unterbringung in der eigenen Wohnung ausreichend wäre."
https://www.roedl.de/themen/covid-19/corona-strafrechtliche-praevention-hygiene-infektionsschutz-meldepflicht-quarantaene
Warum müssen manche eigentlich immer gerade in solchen Situationen
ihre angeblichen großen Freiheitsdrang entdecken und ihn dann auch
noch in Form eines unsolidarischen Arschlochseins auf Kosten der
Allgemeinheit ausleben wollen?
Warum?
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*